Kapitel 8 Integralrechnung - Abschnitt 8.2 Bestimmtes Integral
8.2.3 Rechenregeln
Zerlegung des Integrationsintervalls eines Integrals
8.2.5
Sei eine integrierbare Funktion. Dann gilt
für jede Zahl zwischen und
Mit der Festlegung
gilt die obige Regel für alle reellen Zahlen , für die die beiden rechts
stehenden Integrale existieren, auch wenn nicht zwischen und liegt.
Bevor obige Rechenregel an einem Beispiel erläutert wird, wird die genannte
Festlegung noch ausführlich notiert.
Vertauschung der Grenzen eines Integrals
8.2.6
Sei eine integrierbare Funktion. Dann wird
das Integral der Funktion von bis gemäß
berechnet.
Die oben beschriebene Rechenregel ist praktisch, um Funktionen mit Beträgen
oder andere abschnittsweise definierte Funktionen zu integrieren.
Beispiel
8.2.7
Das Integral der Funktion ist
Die Integration über die Summe zweier Funktionen kann ebenfalls in zwei
Integrale zerlegt werden:
Summen- und Faktorregel
8.2.8
Seien und auf integrierbare Funktionen und eine
reelle Zahl. Dann gilt
Für Vielfache einer Funktion gilt
Diese Inhalte liegen über dem Kursniveau und werden in den Aufgaben und Tests nicht abgefragt.
Auch für die Berechnung eines Produktes zweier Funktionen gibt es eine
Rechenregel. Sie ergibt sich aus der Produktregel der Ableitung.
Partielle Integration
8.2.9
Seien und auf differenzierbare Funktionen mit
stetigen Ableitungen beziehungsweise .
Für das Integral der Funktion gilt dann
wobei die Ableitung von ist und eine Stammfunktion von ist.
Diese Rechenregel wird partielle Integration
genannt.
Auch zu dieser Regel wird ein Beispiel betrachtet:
Beispiel
8.2.10
Es wird das Integral
mit Hilfe der partiellen Integration berechnet. Dazu werden die Funktionen
und mit
gewählt. Damit erhält man
So kann man das gesuchte Integral mit partieller Integration berechnen:
Die Zuordnung der Funktionen und muss zielführend erfolgen. Dies wird
am obigen Beispiel deutlich, wenn die Rollen von und vertauscht werden.
Die Leserin bzw. der Leser mag probieren, dieses Beispiel zu lösen, indem
und anders herum gewählt werden!
Anhand der folgenden beiden Übungsaufgaben kann man die Regel zur
partiellen Integration selbst anwenden lernen.
Aufgabe 8.2.11
Es soll das Integral
berechnet werden:
.
Der Integrand mit ist ein Produkt einer
Polynomfunktion mit und einer Exponentialfunktion. Die
Ableitung von ist , also eine konstante Funktion. Außerdem
ist zur Exponentialfunktion eine Stammfunktion bekannt: Zu mit
ist mit eine Stammfunktion.
Damit erhält man mit partieller Integration
Aufgabe 8.2.12
Es soll das Integral
berechnet werden:
.
Der Integrand mit für
ist ein Produkt einer Polynomfunktion und einer
Logarithmusfunktion. Die Ableitung der Logarithmusfunktion mit
ergibt .
Somit ist eine ,,einfache'' rationale Funktion. Weiter ist zur
Polynomfunktion mit eine Stammfunktion bekannt,
nämlich mit .
Das Produkt mit
für ist eine stetige Funktion, zu der ebenfalls eine
Stammfunktion bekannt ist. Damit kann das gesuchte Integral mittels
partieller Integration gemäß