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Kapitel 6 Elementare Funktionen - Abschnitt 6.4 Exponentialfunktion und Logarithmus

6.4.5 Logarithmengesetze

Für das Rechnen mit Logarithmen gelten gewisse Gesetze, die sich aus den Potenzgesetzen herleiten lassen:

Info 6.4.11  
 
Die folgenden Rechenregeln bezeichnet man als Logarithmengesetze:

log(u·v)=log(u)+log(v)(u,v>0),log(uv)=log(u)-log(v)(u,v>0),log(ux)=x·log(u)(u>0,x).



Diese Gesetze sind neben dem natürlichen auch für alle anderen Logarithmen richtig und eignen sich dazu, einen gegebenen Term so umzuformen, dass Potenzen alleine in den Logarithmen stehen:

Beispiel 6.4.12  
Den Wert ld(45) kann man beispielsweise mit Hilfe der Logarithmengesetze so ausrechnen:

ld(85)  =  log2(85)  =  5·log2(8)  =  5·log2(23)  =  5·3  =  15.

Produkte in Logarithmen kann man in Summen außerhalb der Logarithmen zerlegen:

lg(100·10·110)  =  lg(100)+lg(10)-lg(10)  =  2+12-1  =  32.



Wichtig bei der Zerlegungsregel log(u·v)=log(u)+log(v) ist, dass sie Produkte in Summen umwandelt. Der umgekehrte Weg ist beim Logarithmus nicht möglich, den Logarithmus einer Summe kann man nicht weiter umformen.