8.2.3 Rechenregeln



Zerlegung des Integrationsintervalls eines Integrals 8.2.5  
Sei f:[a;b] eine integrierbare Funktion. Dann gilt für jede Zahl z zwischen a und b

a b f(x)dx= a z f(x)dx+ z b f(x)dx.



Mit der Festlegung

d c f(x)dx:=- c d f(x)dx

gilt die obige Regel für alle reellen Zahlen z, für die die beiden rechts stehenden Integrale existieren, auch wenn z nicht zwischen a und b liegt. Bevor obige Rechenregel an einem Beispiel erläutert wird, wird die genannte Festlegung noch ausführlich notiert.

Vertauschung der Grenzen eines Integrals 8.2.6  
Sei f:[a;b] eine integrierbare Funktion. Dann wird das Integral der Funktion f von b bis a gemäß

b a f(x)dx=- a b f(x)dx

berechnet.


Die oben beschriebene Rechenregel ist praktisch, um Funktionen mit Beträgen oder andere abschnittsweise definierte Funktionen zu integrieren.

Beispiel 8.2.7  
Das Integral der Funktion f:[-4;6],x|x| ist

-4 6 |x|dx = -4 0 (-x)dx+ 0 6 xdx = [- 1 2 x2 ]-4 0 + [ 1 2 x2 ]0 6 = (0-(-8))+(18-0) = 26.



Die Integration über die Summe zweier Funktionen kann ebenfalls in zwei Integrale zerlegt werden:

Summen- und Faktorregel 8.2.8  
Seien f und g auf [a;b] integrierbare Funktionen und r eine reelle Zahl. Dann gilt

a b (f(x)+g(x))dx= a b f(x)dx+ a b g(x)dx. (8.2.2)


Für Vielfache einer Funktion gilt

a b r·f(x)dx=r· a b f(x)dx. (8.2.3)




Aufgabe 8.2.11  
Es soll das Integral I= 1 4 x·ex dx berechnet werden: I= .



Aufgabe 8.2.12  
Es soll das Integral I= 1 8 x·ln(x)dx berechnet werden: I= .